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Danke für Eure Antworten.

Naja, eine Haftung zu beschränken ist ja nie schlecht.
UG (haftungsbeschränkt) habe ich mir angesehen ...
Die Frage ist wie vertrauenwürdig das beim Kunden erscheint ...!
Da ist eine GmbH sicher vertrauenswürdiger ...!

Ich meine gelesen zu haben, dass gewisse Steuern bei den unterschiedlichsten Rechtsformen unter Umständigen nicht anfallen. Nochmal der Hinweis ... der Gewinn wird sich pro Jahr auf vielleicht 10.000 belaufen, maximal 20.000 ... bei welcher Rechtsform wäre dieser Gewinn möglichst wenig von Steuernabzügen betroffen?

Barbarossa, danke nochmal für Deinen Hinweis bzgl. des Sicherungsscheins.
Als Reiseveranstalter braucht man nicht nur den, sondern auch entsprechende Haftpflichtversicherungen. Wie ich aber sehe gibt es durchaus Anbieter, die auch für sehr sehr kleine Umsätze solche Versicherungen anbieten ... die bewegen sich nach erster Recherche im kleinen dreistelligen Bereich, was natürlich absolut OK wäre und was für den Kunden wiederum Vertrauen bringt. Mal abgesehen davon, dass es auch schlichtweg Pflicht ist.

Dennoch stellt sich mir die Frage (vielleicht kann da jemand noch was zu sagen, weil er sich zufällig in dem Bereich auskennt?) ob die Idee, die ich habe sich anders realisieren lässt. Also ohne als Reiseveranstalter aufzutreten ...
 
aus der Diskussion: Welche Rechtsform für diese Geschäfts-Idee?
Autor (Datum des Eintrages): KLumpur  (26.03.20 16:37:24)
Beitrag: 7 von 50 (ID:63141943)
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