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Einzelunternehmen => persönlicher Steuersatz; ggf. keine Buchhaltungskosten weil Einnahmen-Überschussrechnung selbst gemacht wird, kein Bundesanzeiger

GmbH / UG : von 10.000 Gewinn gehen ca. 3.100 EUR für Gewerbesteuer, Soli und Körperschaftssteuer weg. Bleiben 6.900. Die schüttet man aus => 27% Kapitalertragsteuer + Soli; kommen netto 73% der Ausschüttung an = 5.037 Nettozufluss nach Steuern.
Bei der GmbH kommen dann noch Kosten für Buchführung hinzu; eine Bilanz stellt man nicht so einfach allein auf, und der Bundesanzeiger nimmt auch Geld für die Einreichung des Abschlusses.
Besser ist es das Geld statt über eine Ausschüttung als Geschäftsführergehalt rauszuziehen. Dann auch persönlicher Steuersatz.
 
aus der Diskussion: Welche Rechtsform für diese Geschäfts-Idee?
Autor (Datum des Eintrages): Baldur74  (26.03.20 20:14:45)
Beitrag: 9 von 50 (ID:63145009)
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