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[posting]63153916[/posting]Mit diesem Gesetz erhalten Mieter einen Freibrief, ihre Miete nicht zu zahlen. Natürlich kann man 2022 bzw. 2023 versuchen, diese einzuklagen. Die Frage ist nur, wie dann die Gesetzeslage ist und ob die betreffenden Mieter dann überhaupt in der Lage sind mehrere Monate Mietrückstand zu begleichen (Pfändungsfreigrenzen, etc.). Dass Vermieter im Gegenzug einfach Zins und Tilgung stoppen können und die Bank nichts machen kann, toppt diesen Wahnsinn!
 
aus der Diskussion: Aktuelle Meinungen zur IMW Immobilien SE?
Autor (Datum des Eintrages): Herbert H  (27.03.20 16:10:29)
Beitrag: 813 von 885 (ID:63154627)
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