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Hier nochmal:

Ich habe an eine dritte Person für 1 Cent je Stück verkauft.
Mir wurde dabei 30 % vom ursprünglichen Anschaffungspreis als Gewinn unterstellt und versteuert.
Zum Glück war das Konto noch gedeckt.
Über die Steuererklärung sollte dann der tatsächliche Verlust festgestellt werden.
Die eingehaltenen Steuerabzugsbeträge müssten dann erstattet werden.

So wie ich es verstanden habe sind die Verluste steuerlich wohl ab 2020 auf 10.000 Euro pro Jahr beschränkt, d. h. mit anderen Gewinnen verrechenbar.
Verbleibende Verluste werden vorgetragen und sind dann erneut nur mit 10.000 Euro abzugsfähig.

Ob diese Regelung so bleiben wird müssen m. E. noch Gerichte klären.
Kann Jahre dauern.
 
aus der Diskussion: Eine Diskussion zu THOMAS COOK GRP/Arcandor???? A0MR3W
Autor (Datum des Eintrages): Fortectionaer  (18.04.20 16:25:30)
Beitrag: 44,482 von 44,529 (ID:63371596)
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