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Die Mehrheit der deutschen Wirtschaftsprüfer arbeitet fachgerecht. Gleichwohl haben sich zuletzt offenkundige Prüfungsfehler gehäuft. Wenn etwa - wie bei Flowtex - nicht aufgedeckt wird, dass mehr als 75 Prozent der bilanzierten Bohrer fehlen oder - wie bei Comroad - mehr als 95 Prozent der ausgewiesenen Umsätze auf Luftbuchungen basieren, sind das Sextanerfehler, die nicht unterlaufen dürfen. Dadurch wurde das Image des gesamten Berufsstandes beschädigt, der Wert des Bestätigungsvermerks noch mehr infrage gestellt.

Anlass genug, das deutsche Prüfungswesens zu verbessern:

Die Jahresabschlussprüfung darf nicht zur bloßen Belegprüfung abgewertet werden. Verdachtsmomenten auf Bilanzdelikte nachzugehen, gehört vielmehr zu den klassischen Aufgaben des Abschlussprüfers. Die Prüfungshonorare sollten sich nach aufgewendeter Zeit und Wert des Prüfobjektes ausrichten. Wenn ausgehandelte Pauschalhonorare zu Kampfpreisen führen, ist eine sachgerechte Prüfung fraglich.

Objektivität ist gefährdet

Abschlussprüfer verfügen über Instrumente, Testate zu ergänzen, einzuschränken und zu versagen - diese müssen sie auch einsetzen. Der Wirtschaftsprüfer darf nicht zum bloßen Testatstempler degradiert werden. Werden Beratung und Prüfung verzahnt, kontrolliert der Prüfer auch die Ergebnisse seiner Beratertätigkeit. Diese Verquickung gefährdet die Objektivität der Prüfung. Beratung und Prüfung müssen strikt getrennt sein. Dagegen wird in Deutschland zurzeit immer wieder verstoßen.

Die Konzentration im Prüfungswesen muss gestoppt werden, da sie besonders für multinational agierende Unternehmen die Wahl der Anbieter stark einengt. Vor allem in Streitfällen ist es schwierig, eine neutrale Prüfungssituation zu finden.

Mehr interne Kontrolle

Bei bestandgefährdeten Bilanzdelikten sollten Prüfer außer interne Gremien auch Aufsichtsbehörden informieren. Die Eigenkontrolle des Wirtschaftsprüfers (Peer Review) muss außerhalb des Berufsstandes organisiert und überwacht werden. Bislang ist dies Aufgabe der Wirtschaftsprüferkammer - damit kontrolliert sich der Berufsstand letztlich selbst, frei nach dem Motto: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".

Eine neutrale Kapitalmarktaufsicht sollte Bilanzierung und Prüfung der ihr unterliegenden Unternehmen überwachen und sanktionieren können. Nur so können die Interessen der Anteilseigner geschützt werden - denn auch das ist Aufgabe der Prüfer.

Für Wirtschaftsprüfer sollte die Dritthaftung diskutiert werden; Die USA können dabei als Modell dienen. Diese Forderung gilt auch für Vorstände und Aufsichtsräte.
 
aus der Diskussion: DER KPMG SKANDAL + + + FAKTENSAMMLUNG + + +
Autor (Datum des Eintrages): THECANADIEN  (06.05.02 18:57:52)
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