Hier noch deutlicher. Börsenmantel Zur Navigation springenZur Suche springen Als Börsenmantel wird eine börsennotierte Aktiengesellschaft bezeichnet, die ihr operatives Geschäft aufgegeben hat und demzufolge nur noch ihr Vermögen (Immobilien, Barvermögen) verwaltet (für alle Rechtsformen Mantelgesellschaft genannt). Auch aus insolventen Gesellschaften kann ein entschuldeter Mantel erworben werden. Börsenmäntel sind interessant, da sie dritten Unternehmen den Börsengang ermöglichen und so eine Alternative zu einem IPO mit Kapitalerhöhung und einer bloßen Notierungsaufnahme ohne Kapitalerhöhung darstellen. Dieser Vorgang – eine Form des Reverse Takeover – wird als Reverse IPO oder Back Door Listing bezeichnet. |
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aus der Diskussion: | Aktuelle Situation zu GLCC |
Autor (Datum des Eintrages): | Stiergelb (13.05.20 19:27:17) |
Beitrag: | 25,513 von 25,561 (ID:63667450) |
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