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ich habe heute ein Schreiben vom LSG bekommen, welches den Termin bestätigt.
Auf meine Beschwerden und der Forderung, den Termin nach ZPO und § 106 SGG vorzubereiten, ging der Vorsitzende allerdings nicht ein.

Wer unser Rechtssystem versteht, weißt, daß damit Rechtsbeugung vorbereitet wird, Warum sollten sich diese Richter sonst ihrer Pflicht zur Vorbereitung von mündlichen Verhandlungen entziehen?
Eigentlich ist vor der mündlichen Verhandlung sogar eine Güteverhandlung vorgesehen. Sowas habe ich noch nie erlebt. Aber, daß Richter die Arbeit der Exekutive machten und daher auch keine natürliche Person mehr genannt wurde, die haftet.
Isi
 
aus der Diskussion: Prozeßbeobachter gesucht
Autor (Datum des Eintrages): Isengrad  (19.05.20 23:49:48)
Beitrag: 36 von 73 (ID:63743908)
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