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Statt "Fresse halten" (siehe Aufforderung eines netten Users) hier mal eine Zusammenstellung der Punkte, die von KPMG noch geklärt werden sollten und die in KPMG II dann abschließend beurteilt werden.

Bin für Hinweise dankbar, falls ich was vergessen haben sollte.

Kann ja jeder für sich selbst beurteilen, ob es hier um Peanuts geht oder nicht.


2016-2018

TPA-Partner- Seite 20

Vor diesem Hintergrund haben wir die Abrechnungen der TPA-Partner und daraus abgeleitete Buchungsgrundlagen in den Jahren 2016 bis 2018 im Hinblick auf deren rechnerische Richtigkeit und Vertragskonformität der mit den TPA-Partnern geschlossenen Verträge untersucht.!! Nachdem die vorgelegten Verträge mit den TPA-Partnern in weiten Teilen zunächst keine Anlagen zu den Konditionsvereinbarungen enthielten, wurden uns am 22. April 2020 einige weitere Konditionsvereinbarungen zwischen den einzelnen TPA-Partnern und den jeweiligen Wirecard-Gesellschaften vorgelegt, die jedoch teilweise nicht auf zwischen den Parteien bestehende Verträge Bezug nahmen und teilweise nicht unterzeichnet waren. Da uns die entsprechenden Unterlagen erst am 22. April 2020 zugingen, konnten wir keine Untersuchungshandlungen im Hinblick auf deren Authentizität durchführen.!!


Bankbestätigungen -Seite 23

Scans der an den Abschlussprüfer gerichteten Bankbestätigungen der Bank 2 und der Bank 3 mit Datum vom 16. März 2020 bzw. vom 17. März 2020, die KPMG vom Abschlussprüfer zur Verfügung gestellt wurden, weisen Gesellschaften von Wirecard als wirtschaftlich Berechtigte der Gelder aus. Entsprechende unmittelbare Bankbestätigungen gegenüber KPMG, die vor dem Hintergrund der forensischen Aspekte der Untersuchung durch die jeweils neutralen für entsprechende Anfragen zuständigen Stellen der jeweiligen Banken erfolgen sollen, konnten vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus bisher nicht zeitgerecht bereitgestellt werden. Insoweit konnten wir die Verlässlichkeit der an den Abschlussprüfer gerichteten Bankbestätigungen bisher nicht abschließend beurteilen.



2019

Seite 13 - Inhaltliche Untersuchung der Dezemberdaten

Nach dem aktuellen Zwischenstand der Datenanalysen hat KPMG in diesem Teilbereich bisher keine Anhaltspunkte, dass die in den Abrechnungen für den Monat Dezember 2019 ausgewiesenen Transaktionsvolumina in wesentlichen Belangen von den durch KPMG auf Basis des KPMG zur Verfügung gestellten Datenbestandes ermittelten Transaktionsvolumina abweichen. KPMG weist darauf hin, dass eine inhaltliche Untersuchung der Vertragskonformität und Richtigkeit dieser Abrechnungen bisher noch nicht durchgeführt wurde.


Seite 14-Bankbestätigungen

Darüber hinaus hat KPMG Bankbestätigungen der Bank 2 und der Bank 3 zum Stichtag 31. Dezember 2019 gegenüber dem Abschlussprüfer von Wirecard mit Datum vom 16. März 2020 bzw. vom 17. März 2020 erhalten, die Gesellschaften von Wirecard als wirtschaftlich Berechtigte der Gelder ausweisen. Entsprechende unmittelbare Bankbestätigungen gegenüber KPMG, die vor dem Hintergrund der forensischen Aspekte der Untersuchung durch die jeweils neutralen für entsprechende Anfragen zuständigen Stellen der jeweiligen Banken erfolgen sollen, konnten vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus nicht zeitgerecht bereitgestellt werden. Insoweit konnte KPMG bisher die Verlässlichkeit der Bankbestätigungen nicht abschließend beurteilen.




Meine Meinung. Wenn alle diese Punkte positiv beantwortet werden, können sich die Shorter warm anziehen, denn dann bricht ihnen die Grundlage weg.

Und bitte nicht vergessen: Der Bericht kann bereits nächste Woche kommen.
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): sebaldo  (23.05.20 16:28:28)
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