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[posting]63791111[/posting]Deshalb sind RV-Ansprüche aus umlagefinanzierter RV oder Bet…

Daraus würde ich folgern, dass Du (Taxadvisor) es wirklich nicht verstanden hast: wenn Du per Umlage finanzierte Rentenansprüche berücksichtigen willst, dann müsstest Du im Gegenzug ja die zukünftigen Lasten (Schulden) auf der Gegenseite auch bilanzieren. Und damit wäre es Null.

(Vielleicht is es ein Trost für Dich: die Führerin A.M. hat vor nicht allzu langer Zeit auch sowas von sich gegeben)
 
aus der Diskussion: Timburgs Langfristdepot - Start 2012
Autor (Datum des Eintrages): Papabile  (25.05.20 23:19:47)
Beitrag: 44,144 von 56,678 (ID:63800123)
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