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Hallo,

durch die Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

- Mitteilungs- und Veröffenlichungspflichten über bedeutende
Stimmrechtanteilen an börsennotierten Gesellschaften -

Bis zum 31.12.2001 mußten Aktionäre der im amtlichen Handel
notierten Gesellschaften mitteilen, wenn sie mit ihtrem
Anteilsbesitz bestimmte Schwellen zwischen 5 und 75 Prozent
berührten.

Seit dem 01.01.2002 wurden die Artikel 2,3 und 4 des Wertpapier-
erwerbs- und Übernahmegesetzt (WpÜG)in Kraft getreten.
Daher müssen auch Gesellschaften die im Geregelten Markt und Neuer
Markt zugelssen sind, diese Stimmrechtanteile mitteilen.
(ohne Freiverkehr)

Wichtig : Die Übergangsreglung § 41 WpHG

Für die erstmalige Anwendung der Neureglung sind nicht nur die
Anteilsmeldungen mitzuteilen, sondern auch eine -Bestandsaufnahme -
zum 1. April 2002 des gesammten deutschen Aktienmarktes
(ohne Freiverkehr) durchgeführt.

zagor
 
aus der Diskussion: 300% in 7 Handelstagen TC Unterhaltungselektronik
Autor (Datum des Eintrages): zagor7  (14.05.02 11:39:48)
Beitrag: 13 von 1,208 (ID:6400391)
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