Fenster schließen  |  Fenster drucken

Pressemitteilung

Abweisung einer Schadensersatzklage von Kleinaktionären durch das OLG München gegen den Vorstand der Infomatec AG Gerhard Harlos und den ehemaligen Vorstand Alexander Häfele


Das OLG München hat in einem heute verkündeten Urteil die Schadensersatzklage mehrerer Kleinaktionäre gegen den Vorstand der Infomatec AG Gerhard Harlos und den ehemaligen Vorstand Alexander Häfele wegen angeblich falscher Ad-hoc-Mitteilungen abgewiesen und die Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen (Aktenzeichen 30 U 1021/01). Damit liegt zum ersten Mal eine rechtskräftige Entscheidung vor, mit der die Schadensersatzklage von Kleinaktionären abgewiesen wurde.

In einem weiteren Verfahren hat das OLG München heute einen Beweisbeschluss verkündet. In diesem Verfahren war durch das LG Augsburg mit Urteil vom 24.09.2001 erstmals einem Kleinaktionär Schadensersatz in Höhe von ca. 90 TDM zugesprochen worden. Hier wird also erneut eine Beweisaufnahme erfolgen. Auch hier werden die Erfolgsaussichten der Berufung durch Harlos und Häfele als positiv eingeschätzt.

Eine Vielzahl von weiteren Klagen, die aufgrund der von der Staatsanwaltschaft Augsburg erhobenen Vorwürfe gegen die ehemaligen Firmengründer angestrengt wurden, sind fast aus-nahmslos bereits erstinstanzlich abgewiesen worden.

Berlin, Augsburg, den 14 Mai 2002



Frings & Dr. Pananis Hannemann Beierlein
Rechtsanwälte Rechtsanwalt Rechtsanwalt
 
aus der Diskussion: Sensationsurteil gegen Infomatec
Autor (Datum des Eintrages): ZittlauO  (14.05.02 20:42:04)
Beitrag: 118 von 123 (ID:6406430)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE