Schirp klagt offenbar gestützt auf 823 II BGB iVm 332 HGB „Die Frage nach der Haftung ist in der Tat nicht trivial“, mein Anwalt Wolfgang Schirp auf FINANCE-Anfrage. „Aber bei EY finde ich die Testaterteilung hinsichtlich es 2018er Abschlusses so hochgradig fragwürdig, dass sich die Frage nach (Eventual-)Vorsatz im Sinne des § 332 HGB stellt. https://www.finance-magazin.de/banking-berater/wirtschaftspr… Das wird m.E. schwer den Prozess zu gewinnen. https://books.google.de/books?id=_rEDDgAAQBAJ&pg=PA1837&lpg=… |
|
aus der Diskussion: | Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? |
Autor (Datum des Eintrages): | Bilanzgewinn (28.06.20 20:59:00) |
Beitrag: | 237 von 1,341 (ID:64213936) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |