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[posting]64214785[/posting]Formular DE5000 dreifach (2x deutsch, einmal französisch) ausfüllen, vom deutschen Finanzamt bestätigen lassen und in BV Frankreich einreichen.

Natürlich VOR Auszahlung der Dividenden. Sonst noch Formular DE5001 erforderlich.

Gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern:

https://www.bzst.de/SharedDocs/ExterneLinks/DE/Ausl_Behoerde…
 
aus der Diskussion: Deutsche Telekom, wer hätte das gedacht ?
Autor (Datum des Eintrages): vonHS  (29.06.20 23:57:25)
Beitrag: 63,736 von 66,444 (ID:64228603)
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