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[posting]64238677[/posting]
Zitat von sebaldo: Kannst du mal ganz konkret angeben, gegen welche Pflichten (bitte nicht allgemein) die BaFin verstoßen hat und wann und mit welchen Maßnahmen sie hätte eingreifen müssen?

Bitte nicht aus den Augen verlieren, dass der maßgebende Grund für den Zusammenbruch die nicht vorhandenen Summen auf den sogenannten Treuhandkonten waren, deren Existenz EY bis vor ein paar Wochen immer testiert hatte.


Hier wird ohnehin viel zu schnell nach staatlichen Institutionen gerufen. Erst fordert man, die BaFin solle endlich gegen die Shorter ermitteln, ja, das Shorten solle sogar verboten werden, und jetzt wirft man der BaFin vor, trotz der Testate von EY keine umfangreichen Ermittlungen wegen des Verdachts von Bilanzfälschungen eingeleitet zu haben.


Die BaFin ist ja nun wirklich nicht dazu da, Anleger unter allen Umständen zu beschützen, damit sie ungestört 100% oder mehr Gewinne machen können.


Hallo Sebaldo...

Zitat von sebaldo: Kannst du mal ganz konkret angeben, gegen welche Pflichten (bitte nicht allgemein) die BaFin verstoßen hat und wann und mit welchen Maßnahmen sie hätte eingreifen müssen?

Bitte das Statut hierzu durchlesen dann sollten die Pflichten erkennbar sein...
Auf Postengeschachere auch bei dem Übergeordneten Ministerium gehe ich hier nicht ein.



Bitte nicht aus den Augen verlieren, dass der maßgebende Grund für den Zusammenbruch die nicht vorhandenen Summen auf den sogenannten Treuhandkonten waren, deren Existenz EY bis vor ein paar Wochen immer testiert hatte.

Fängt das Übel nicht schon viel früher an (Hinweise auf evtl. Unregelmäßigkeiten liegen wohl schon seid mehreren Monaten vor) wird eine BaFin erst aktiv wenn die Kacke schon am dampfen ist bzw. warten wir ersteinmal ab was die Herren WP so sagen? Und durch angekündigte Veränderungen wird doch die Schieflage eingestanden



Hier wird ohnehin viel zu schnell nach staatlichen Institutionen gerufen. Erst fordert man, die BaFin solle endlich gegen die Shorter ermitteln, ja, das Shorten solle sogar verboten werden, und jetzt wirft man der BaFin vor, trotz der Testate von EY keine umfangreichen Ermittlungen wegen des Verdachts von Bilanzfälschungen eingeleitet zu haben.

Ich nicht, nur wenn Elementares ansteht - auch im Umgang bei der Coronakriese hat man sich insgesamt nicht mit Ruhm bekleckert. Durch den Markt gegebene Umstände wurden durch Leerverkäufe beschleunigt (viele Länder erteilten ein Leerverkaufsverbot (aus meiner Sicht nur für einen kurzen Zeitraum nötig) - nur Deutschland hat Tür und Tor offen gelassen um u.U. Mehrheitsbeteiligungen zu ermöglichen (ob USA oder China egal) mit Schutz der Wirtschaft hat das aus meiner Sicht nichts zu tun...



Die BaFin ist ja nun wirklich nicht dazu da, Anleger unter allen Umständen zu beschützen, damit sie ungestört 100% oder mehr Gewinne machen können.



Es muss mich niemand unter allen Umständen schützen aber für einen Kleinanleger handelbarer Markt sollte doch durch gewisse Institutionen sichergestellt (das sollte doch der Anspruch zumindest bei Dax-Werten sein) werden müssen. Kann dies nicht gewährleistet werden sollte man den Markt nicht für die Gruppe der Kleinanleger öffnen - oder soll nur der Zufluss des Kapitals von Kleinanlegern gewährleistet werden. 2018 ist WDI im DAX 30 - kann da jeder Bäckerbursche kommen nur weil er von den BIG4 ein Testat in der Hand hat - wird nicht hinterfragt? Auch nicht um sich selbst zu legitimieren, wenn schon nicht die Kleinanleger ? Es geht nicht darum hier 100% oder mehr Gewinn einzufahren - hier geht es darum Totalverluste, nicht durch Marktgeschehen/Naturkatastrophen/Fusionen etc. die von der Substanz her rühren zu vermeiden bzw. zu prüfen (selber prüfen).
 
aus der Diskussion: Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ?
Autor (Datum des Eintrages): lieberwiedernichtstattwiderlic  (30.06.20 18:34:26)
Beitrag: 371 von 1,341 (ID:64240351)
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