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so malvasier, habe mir die sache ein wenig genauer angesehen.
meines wissens nach wurde BOT im Auftrag der dt. telekom an der TU Dresden entwickelt.

was die patente und dazugehörigen lizenzen betrifft:

auszüge dem emissionsprospekt:

2. BOT-Redaktion und Informationsübertragung
Von der Telekom hat die Gesellschaft eine Lizenz zur ausschließlichen und dauerhaften Nutzung der
horizontalen Austastlücke in Deutschland erworben. Für nähere Angaben zur Lizenz siehe Punkt „Verträge
mit der Telekom“. In Ausnutzung dieser Lizenz kann die Gesellschaft unter Verwendung der BOT-Technik
Daten übertragen lassen oder selbst aussenden.


Abhängigkeit von Lizenzen der Telekom
Der Lizenzvertrag zum Patent DE 195 08 414 über die ausschließliche Nutzung der horizontalen Austastlücke
analoger TV-Signale
kann jährlich mit einer dreimonatigen Frist um 12 Monate verlängert werden.
Das erworbene Schutzrecht ist dauerhaft übertragen, sobald die Met@box AG die Lizenzgebühr vollständig
bezahlt hat, spätestens im Herbst 2000.
Der Lizenzvertrag zum Patent DE 195 22 590 über die Nutzung des BOT-Verfahrens ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist zum Ende eines Vertragsjahres
mit Monatsfrist möglich.


die oben zitierten patente im einzelnen:

Patent DE 195 08 414 über die ausschließliche Nutzung der horizontalen Austastlücke
analoger TV-Signale

Titel TI Verfahren und Vorrichtung zur digitalen Daten-Rundfunkübertragung
Anmelder PA Deutsche Telekom AG, 53113 Bonn, DE
Erfinder IN Althoff, Jürgen, 48341 Altenberge, DE ; Lakomy, Rolf, Dr.rer.nat., 48308 Senden, DE ; Beckmann, Wilhelm, 59348 Lüdinghausen, DE ; Heintz, Thomas, 48565 Steinfurt, DE
Anmeldedatum AD 09.03.1995
Anmeldenummer AN 19508414

Anmeldeland AC DE
Veröffentlichungsdatum PUB 12.09.1996
Prioritätsdaten PRC
PRN
PRD
IPC-Hauptklasse ICM H04H 1/00
IPC-Nebenklasse ICS H04H 7/00 ; H04L 12/16
IPC-Doppelstrichklasse ICA G06F 17/60
IPC-Indexklasse ICI
Abstract AB Nachteilig ist bei den bekannten Arten der Übertragung von Zusatzinformationen (z. B. "telebanking") die spezielle Nutzung für jeweils nur eine Informationsart. Mit der Erfindung wird die Nutzung eines solchen Dienstes auch für kleinere Auftraggeber ermöglicht.$A Nach der Erfindung werden die Informationen mehrerer Auftraggeber an ein Studio geliefert, dort nach logischen und physikalischen Kriterien strukturiert verbunden und erst danach zu den unterschiedlichen Kunden über das Rundfunksystem übertragen, wo sie nach inhaltsspezifischen und verbraucherdefinierten Kriterien ausgewertet werden.$A Die unbegrenzte Anwendung für alle Arten von Dienstleistungen ist wesentlicher Vorteil der Erfindung.


Patent DE 195 22 590 über die Nutzung des BOT-Verfahrens

Titel TI Verfahren und Vorrichtung zur Zusatzdatenübertragung in TV-Kanälen
Anmelder PA Deutsche Telekom AG, 53113 Bonn, DE
Erfinder IN Lorenz, Rudolf-Werner, Dr.-Ing., 64401 Groß-Bieberau, DE ; Finger, Adolf, Prof. Dr.habil., 01187 Dresden, DE ; Hiller, Hartmut, Dr.-Ing.habil., 01705 Freital, DE ; Götting, Oliver, Dipl.-Ing., 01307 Dresden, DE ; Schönthier, Jens, Dipl.-Ing., 01309 Dresden, DE ; Poegel, Frank, Dipl.-Ing., 01279 Dresden, DE
Anmeldedatum AD 16.06.1995
Anmeldenummer AN 19522590

Anmeldeland AC DE
Veröffentlichungsdatum PUB 19.12.1996
Prioritätsdaten PRC
PRN
PRD


IPC-Hauptklasse ICM H04N 7/083
IPC-Nebenklasse ICS
IPC-Doppelstrichklasse ICA
IPC-Indexklasse ICI
Abstract AB Die terrestrische Sendernetzinfrastruktur enthält bereits überwiegend in den bildfreien Zeilen Prüfzeilen und Videotext. Drahtlose Zusatzdienste scheitern vielfach an zu hohen Kosten für Fernsehstudios und Frequenzknappheit. Die Erfindung hat sich deshalb die Aufgabe gestellt, die ungenützte Kanalkapazität des TV-Kanals für weitere Zusatzsignale noch optimaler zu nutzen.$A Sowohl sende- als auch empfangsseitig werden die Takte für zusätzlich zu übertragende Video- und Audiodaten aus dem FBAS-Nutzsignal durch Auszählen, Bewerten und Entscheiden gebildet, wobei beide Signale sendeseitig getrennt digitalisiert, gespeichert, gepuffert und komprimiert werden, bevor sie dem Nutzbildsignal überlagert werden. Empfangsseitig erfolgen nach gleicher Takterzeugung die Schritte in umgekehrter Richtung. Die Realisierung kann auf der Senderseite mittels Zusatzgerät, empfängerseitig durch Software im Computer oder Zusatzeinrichtungen im üblichen TV-Empfänger erfolgen.$A Die Anwendung kann für beliebige zusätzliche Bild- und Tonsignale erfolgen. Eine bevorzugte spezielle Anwendungsmöglichkeit ist ein kommunaler Bildrundfunk ähnlich einem Lichtbildervortrag.


zusätzlich gibt es noch ein patent, das mbx und die telekom gemeinsam angemeldet haben (DE 19940735), das aber nicht erwähnt wird. und schon gar nicht unter dem titel "abhängigkeit von lizenzen der telekom".
mir fehlt das technische verständnis um zu beurteilen was der genaue inhalt dieses patentes ist, aber unter "Nutzung des BOT-Verfahrens" ist es nicht angeführt, sondern patent DE 195 22 590.
ich weiß auch nicht, ob das überhaupt irgendwer braucht.
vermutlich wird man für die nutzung des geinschaftlichen patentes aber keine lizenzgebühr abdrücken müssen.

 
aus der Diskussion: metabox - Die Wende
Autor (Datum des Eintrages): relation  (07.06.02 18:07:30)
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