Fenster schließen  |  Fenster drucken

danke, sonicreducer,
das hilft weiter.


fassen wir zusammen:

1.)das patent über die nutzung des bot verfahrens (DE19522590) liegt ausschließlich bei der telekom.


2.)das patent über die ausschließliche nutzung der horizontalen austastlücke analoger tv-signale liegt alleine bei der telekom.

3.) lediglich das patent DE19940735 (das mbx immer so stolz erwähnt), das offensichtlich bloß zur verringerung des empfängerseitigen schaltungstechnischen aufwands dient, liegt bei der telekom und mbx gemeinsam.


meine behauptung kann also so falsch nicht gewesen sein, malvasier. ;)
schönes we,

r
 
aus der Diskussion: metabox - Die Wende
Autor (Datum des Eintrages): relation  (07.06.02 18:49:13)
Beitrag: 40 von 96 (ID:6585210)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE