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Als erstes muß eine Anzeige erstattet werden, denn es kann keiner die Garantie übernehmen, daß nicht doch irgend welche Schäden zurück bleiben.
Die Anzeige erfolgt entweder bei der Polizei oder auf dem zuständigen Amtsgericht bei der Staatsanwaltschaft: Anzeige wegen Körperverletzung. Wenn dann derjenige schuldig gesprochen ist, dann hat man einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz, der je nach Verletzung und Tatbestand sehr hoch sein kann.
Ich glaube nicht, dass der Verursacher soviel Geld im Potmonaise hat?
 
aus der Diskussion: Eine Frage an die Juristen hier....
Autor (Datum des Eintrages): SK1610  (16.06.02 13:32:54)
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