Strafrechtliche Verfolgung (durch Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) hat mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen nichts zu tun! Beide Verfahren laufen (relativ) unabhängig nebeneinander. Ob der Unfallverursacher bei Kasse ist, spielt in Deutschland keine Rolle, da es ja bekanntlich die PKW-Haftpflichtversicherung gibt, die in diesen Fällen eintritt. cu pegru |
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aus der Diskussion: | Eine Frage an die Juristen hier.... |
Autor (Datum des Eintrages): | pegru (16.06.02 13:41:28) |
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