zu # 4, 6: Sollte wohl heißen: "oder auf dem zuständigen Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft" Strafanzeige kann man bei der Polizei, beim Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft erheben. Im übrigen schließe ich mich NATALYs Fragen an. |
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aus der Diskussion: | Eine Frage an die Juristen hier.... |
Autor (Datum des Eintrages): | saltus (16.06.02 19:58:00) |
Beitrag: | 9 von 19 (ID:6650027) |
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