Fenster schließen  |  Fenster drucken

zu # 4, 6:

Sollte wohl heißen: "oder auf dem zuständigen Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft"

Strafanzeige kann man bei der Polizei, beim Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft erheben.

Im übrigen schließe ich mich NATALYs Fragen an.
 
aus der Diskussion: Eine Frage an die Juristen hier....
Autor (Datum des Eintrages): saltus  (16.06.02 19:58:00)
Beitrag: 9 von 19 (ID:6650027)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE