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Zu 1) Bei mir reicht dem FA eine Excel-Tabelle. Ich führe hier meine Einnahmen und Ausgaben (Abschreibungshöhe beachten) auf. Der Differenzbetrag sind meine zu versteuernde Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit. Allerdings ist meine freiberufliche Tätigkeit nur nebenberuflich.

Zu 2) Wenn eine Steuerkarte ausgestellt wurde, will das FA sie zurück, um evtl. hier eingetragene Einkünfte in der Besteuerung zu berücksichtigen.

Zu 3) Vorauszahlungsbescheid gilt normalerweise für das Jahr 2002.

Soweit mein Laienwissen.

greengold
 
aus der Diskussion: Steuereklärung und freiberuflich
Autor (Datum des Eintrages): greengold  (16.06.02 21:45:06)
Beitrag: 3 von 39 (ID:6650553)
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