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Ich vermute, dass Salimba "Freier Mitarbeiter" ist. Freiberufler kann er kaum sein, die klassischen Freien Berufe setzen allesamt einen Hochschulabschluss voraus, Salimba studiert aber noch. Die steuerliche Behandlung der Freien Mitarbeiter entspricht aber derjenigen der Freiberufler, insbesondere sind sie nicht gewerblich tätig.
Die Freien Mitarbeiter stellen ihrem Auftraggeber Honorarrechnungen aus, wobei im Übrigen grundsätzlich Mehrwertsteuer anzusetzen ist, vorliegend wohl aber wegen § 19 UStG nicht (Kleinunternehmer).
Eine "Einnahme-Überschuss-Rechnung" ist sehr einfach:
Man addiert die "Betriebsausgaben" (dieser Begriff entspricht den "Werbungskosten" bei nichtselbständiger Arbeit) und zieht dann die Summe der Betriebsausgaben von den Einnahmen ab. Das Ergebnis ist dann der Überschuss (der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) = Gewinn.
 
aus der Diskussion: Steuereklärung und freiberuflich
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (17.06.02 09:45:34)
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