Fenster schließen  |  Fenster drucken

Ich denke hier mehr an die Strassenverkehrsdelikte ...
Praktisch wird es aber auch so laufen, dass bei der Strafanzeige wg. Körperverletzung der Anzeigende befragt wird, ob er denn auch Strafantrag stellen möchte; nach meinen düsteren Erinnerungen aus der Referendarzeit reicht es aus, dass der Anzeigende deutlich macht, dass er eine Strafverfolgung wünscht. Ich denke, Berni ist mit unseren Ausführungen mehr als geholfen, alles andere ist nur juristische Spiegelfechterei.
Marc Aurel
 
aus der Diskussion: Eine Frage an die Juristen hier....
Autor (Datum des Eintrages): Marc Aurel  (17.06.02 13:06:52)
Beitrag: 15 von 19 (ID:6654418)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE