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NATALY,
sorry, aber was du schreibst ist krottenfalsch.
Freier Mitarbeiter und Freiberufler sind 2 völlig unterschiedliche Dinge.
Wer Freiberufler ist, kann in den ESTR (Einkommensteurrichtliníen) nachgelesen werden. Freiberufler sind demnach Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und noch ein paar mehr.
Nur die, und niemand sonst, sind Freiberufler und das außerdem auch nur, wenn sie "leitend und alleinverantwortlich" tätig sind.
Diese freiberufler sind von der Bilanzierungspflicht und von der Gewerbesteuer befreit.
Mit "freier Mitarbeit" hat das überhaupt nichts zu tun. Ein freier Mitarbeiter ist bei Überschreiten der gesetzlichen Höchstgrenzen immer bilanzierungspflichtig und gewerbesteuerpflichtig.
 
aus der Diskussion: Steuereklärung und freiberuflich
Autor (Datum des Eintrages): DieSense  (18.06.02 00:23:14)
Beitrag: 10 von 39 (ID:6659728)
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