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Weil sich hier wieder einmal Wichtigtuer zu Wort melden, die von Wirtschaft, geschäftlichen Gepflogenheiten und juristischen Regeln keine Ahnung haben (z.B. bei der Verwendung von Begriffen wie "schuldhaft" ): das Zivilrecht versucht die Beziehungen zwischen den autonom Agierenden soweit als möglich so zu regeln, daß sich diese Beziehungen möglichst reibungslos gestalten. Dazu muß sich das ZR möglichst nah an der gelebten Wirklichkeit orientieren. Zu dieser Wirklichkeit gehören Vorkommnisse wie "höhere Gewalt" (was uns hier nicht beschäftigt) ebenso wie die Möglichkeit, daß die Erfüllung eines Vertragsbestandteils tatsächlich unmöglich ist. Das gilt z.B. auch für Dienstverträge (kalte Aussperrung).
Gruß
Bull
 
aus der Diskussion: Domeyer gesteht - wir haben keine Aufträge....
Autor (Datum des Eintrages): DerBull  (18.06.02 10:12:02)
Beitrag: 86 von 228 (ID:6661390)
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