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Bull:

Blödsinn. Es bringt auch nichts, daß du hier aus dem Internet Floskeln abtippst, die, wie du selbst einräumst, "uns hier nicht beschäftigen".

Von höherer Gewalt (Naturkatastrophe o.ä.) oder Zufall, was ein Verschulden eines Vertragspartners ausschliessen würde, kann man hier zweifelsfrei nicht reden.

Ich will dir gern meine Sicht darlegen:
MBX hat bei Unterzeichnung des Vertrages die Zusage gemacht, ab Mai 2001 MHP-fähige Boxen zu liefern; in Kenntnis des Umstandes, daß die MHP Spezifikationen noch gar nicht festliegen, und ferner in Kenntnis des Umstandes, daß die Festlegung der Spezifikationen -und somit ultimativ die Vertragserfüllung- gar nicht in eigener Hand liegt.
Bei üblicher kaufmännischer Sorgfaltspflicht hätte man z.B. eine entsprechende Klausel in den Vertrag einbringen müssen (vielliecht hat man das ja- dann hätte man aber den Markt über den zugrundeliegenden Sachverhalt falsch informiert, denn das gibt die adhoc nicht her), oder z.B. eine rechtsverbindliche Terminzusage von dem die Spezifikationen festlegenden Gremium einholen müssen (dann könnte man den schwarzen Peter weiterreichen- tut man aber offensichtlich nicht).
Wenn man stattdessen bei einem Geschäft im dreistelligen Millionenbereich in diesem zur Erfüllung unbedingt notwendigen Punkt Zusagen einfach ins blaue hinein macht, dann kann man wohl kaum von üblicher kaufmännischer Sorgfältigkeit reden.
Man muß dann erwägen, ob diese Zusage fahrlässig gemacht wurde (ob man also lediglich mal munter drauf los gepokert hat); oder ob sie vorsätzlich gemacht wurde, um sich gegenüber anderen Anbietern einen Verhandlungsvorteil zu verschaffen.
In beiden Fällen läge das Verschulden aber bei MBX.

Gruß,
harman
 
aus der Diskussion: Domeyer gesteht - wir haben keine Aufträge....
Autor (Datum des Eintrages): harman  (18.06.02 11:21:12)
Beitrag: 88 von 228 (ID:6662031)
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