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Ich habe mir den Verkaufsprospekt angesehen.

Stimmt alles, was Du anführst Lemming.

Allerdings wird Openshop ab 1.Juli die Namen der betroffenen Produkte ändern und damit ist das Problem dann erledigt. Ich glaube auch nicht, daß sich die Namensänderung gravierend auf die Geschäftsentwicklung auswirken wird.

Auszug aus dem unvollst. Verkaufsprospekt der Openshop AG:

S.31
Rechtsstreitigkeiten
Weder die Gesellschaft noch ihre Tochtergesellschaften sind derzeit bzw. waren in den letzten zwei Geschäftsjahren an irgendwelchen Rechtsstreitigkeiten oder Schiedsverfahren beteiligt, die eine erhebliche Wirkung auf die Finanzlage der Gesellschaft haben könnten. Nach Kenntnis der Gesellschaft sind auch keine solchen Rechtsstreitigkeiten oder Schiedsverfahren anhängig.

Am 22. Februar 2000 hat das Landgericht München auf Antrag der Intershop Communications GmbH eine einstweilige Verfügung gegen die OpenShop Internet Software GmbH erlassen, in der der OpenShop Internet
Software GmbH insbesondere die Benutzung der Bezeichnungen ‘‘Openshop Hosting’’ und ‘‘Openshop Mall’’ verboten wurde. Am 24. Februar 2000 haben die Parteien eine vorläufige Vereinbarung über die Benutzung der Bezeichnungen ‘‘Openshop Hosting’’ und ‘‘Openshop Mall’’ durch die OpenShop Internet Software GmbH bis zum 30. Juni 2000 gegen Zahlung einer Lizenzgebühr abgeschlossen. Siehe ‘‘Geschäftstätigkeit — Patente, Lizenzen und sonstige geschützte geistige Eigentumsrechte’’. In der Vereinbarung hat die OpenShop Internet Software GmbH die einstweilige Verfügung des Landgerichts München als rechtskräftig anerkannt.

Zwischen der OpenShop Internet Software GmbH und Intershop Communications GmbH gibt es derzeit weitere außergerichtliche wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen, die nach Auffassung der Gesellschaft weder allein noch zusammen genommen eine erhebliche Wirkung auf die Finanzlage von Openshop haben könnten.

S.50
Die OpenShop Internet Software GmbH hat sich gegenüber der Intershop Communications GmbH verpflichtet, die Produktbezeichnungen ‘‘Openshop Mall’’ und ‘‘Openshop Hosting’’ nach dem 30. Juni 2000 nicht mehr zu verwenden. Siehe ‘‘— Patente, Lizenzen und sonstige geschützte geistige Eigentumsrechte’’.

S.53/54
Am 24. Februar 2000 hat die OpenShop Internet Software GmbH mit der Intershop Communications GmbH eine Vereinbarung zur Beilegung wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen und zur vorläufigen Regelung einer möglichen Kollision der Marken ‘‘Intershop Mall’’ und ‘‘Openshop Mall’’ sowie ‘‘Intershop Hosting’’ und ‘‘Openshop Hosting’’ getroffen. In dieser vorläufigen Vereinbarung erlaubt Intershop Communications GmbH der OpenShop Internet Software GmbH die Benutzung der Bezeichnungen ‘‘Openshop Mall’’ und ‘‘Openshop
Hosting’’ bis zum 30. Juni 2000 gegen Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von 10% der beim Verkauf dieser Produkte seit Einführung bis zum 31. August 2000 erzielten Umsätze. Die Lizenzgebühr wird am 31. August 2000 fällig. Die Partien sind derzeit dabei, einen endgültigen Lizenzvertrag auszuhandeln.
Die Gesellschaft plant, spätestens zum 1. Juli 2000 die Produktbezeichnung für ‘‘Openshop Hosting’’ und ‘‘Openshop Mall’’ zu ändern. Nach Auffassung der Gesellschaft sollten diese Änderungen keine wesentlichen Kosten verursachen und nicht zu einer Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehungen zu Lizenznehmern der
OpenShop Internet Software GmbH führen.
 
aus der Diskussion: Die Nr 2 nach INTERSHOP (OSP)
Autor (Datum des Eintrages): Jehova  (21.03.00 16:21:44)
Beitrag: 8 von 11 (ID:666251)
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