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NATALY NOCH EINMAL:
FREIE MITARBEIT UND FREIBERUFLICHKEIT HABEN NIIIIIIIICCCCCCCHHHHHHHHHHTTTTTTTTTTTTTTSSSSSSSSSSSS GEMEINSAM.
ein Freier Mitarbeiter ist gewerbesteuerpflichtig (es sei denn, er bleibt unter dem Mindestgewinn).
EIN FREIBERUFLER IST EGAL WIE VIEL ER VERDIENT NICHT GEWERBESTEUERPFLICHTIG,


KKKKKKKKKKKKAAAAAAAAAAAAAAPPPPPPPPPPPPIIIIIIIIIIIEEEEEEEEEERRRRRRRRRRRRRTTTTTTTTTT???????????????????????
 
aus der Diskussion: Steuereklärung und freiberuflich
Autor (Datum des Eintrages): DieSense  (18.06.02 17:10:09)
Beitrag: 14 von 39 (ID:6665325)
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