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Natürlich ist ein freier Mitarbeiter nicht gewerbesteurpflichtig, wenn er freiberufler ist.
DANN IST ER ÀBER AUCH KEIN FREIER MITARBEITER MEHR, SONDERN FREIBERUFLER !!!!!!!!!
das ist aber sehr unwahrsxcheinlich, weil ein freier Mitarbeiter nicht eigenverantwortlich handeln kann, sonst wäre er doch kein MITARBEITER, KKKKKKAAAAAAAPPPPPPPPIIIIIIEEEEEEERRRRRRRTTTTTTTTT ?????
Ich gebs auf, ich habe doch die ganze Scheiße schon mit dem Finanzamt durchgekaut.
Meine Frau ist gewerbesteurpflichtig, obwohl sie Bauingenieurin ist !!!!!!!!!!!!
Sie ist aber freie Mitarbeiterin eines Ingenieurbüros und somit nicht eigenverantwortlich tätig, also GEWERBESTEUERPFLICHTIG !!!!!!!!!!1
Jetzt gebichs aber auf.
 
aus der Diskussion: Steuereklärung und freiberuflich
Autor (Datum des Eintrages): DieSense  (18.06.02 17:14:24)
Beitrag: 15 von 39 (ID:6665379)
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