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Die Entscheidung des Finanzamts im Fall deiner Frau muss nicht richtig sein. Ich gehe davon aus, dass eine Entscheidung eines Finanzgerichts oder des Bundesfinanzhofs nicht vorliegt. Nur eine solche könnte die Rechtslage klären, nicht das "Durchkauen".
Deinem Posting #15 entnehme ich, dass deine Frau vom Finanzamt nicht als Freie Mitarbeiterin, sondern als Gewerbetreibende eingestuft wird. Ob diese Beurteilung richtig ist, weiss ich nicht.
In meinem Posting #11 wird darauf hingewiesen, dass die Unterscheidung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Freier Mitarbeit häufig umstritten ist. Das Finanzamt wird eher dazu neigen, gewerbliche Tätigkeit anzunehmen wegen der (für den Fiskus) vorteilhaften Folgen. Wenn du diese Entscheidung widerstands- und einspruchslos hinnimmst, ist das deine Entscheidung, die von mir nicht zu kommentieren ist.
 
aus der Diskussion: Steuereklärung und freiberuflich
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (18.06.02 22:29:25)
Beitrag: 16 von 39 (ID:6667845)
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