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Zu #15: Wenn es zutrifft, dass deine Frau nicht eigenverantwortlich handeln kann, spricht dies keineswegs dafür, dass sie gewerblich tätig ist, vielmehr spricht dieser Umstand dafür, dass sie sozialversicherungsrechtlich Arbeitnehmerin in einem Gewerbebetrieb ist. Möglicherweise führt eine Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger dazu, dass sie als Arbeitnehmerin eingestuft wird. Dann erzielt sie auch nicht Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, sondern solche aus nichtselbständiger Tätigkeit. Eine Beratung durch einen Steuerberater könnte hilfreich sein.
 
aus der Diskussion: Steuereklärung und freiberuflich
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (19.06.02 08:15:48)
Beitrag: 17 von 39 (ID:6669496)
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