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@Nataly:

ich hatte es so gemeint: Pflichtversichert in der gesetzlichen RV wegen Scheinselbständigkeit. Befreiung dann möglich wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, die übrigens nicht für alle pflichtmäßig ist, da gibt es umfangreiche Befreiungsmöglichkeiten, bspw. wenn ein bestimmtes Alter vor Einrichtung des jew. Versorgungswerkes bereits erreicht war.
 
aus der Diskussion: Steuereklärung und freiberuflich
Autor (Datum des Eintrages): Rainer6767  (19.06.02 12:15:04)
Beitrag: 21 von 39 (ID:6671946)
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