Oops, jetzt habe ich das Posting von DieSense (#24) nochmal gründlich gelesen. Meine Zustimmung in #26 bezieht sich natürlich nur auf die Aussage, dass Freiberufler und freier Mitarbeiter keine austauschbaren Begriffe darstellen. Ansonsten ist in #24 eine Menge Unsinn enthalten, dem ich natürlich nicht zustimmen kann. Vor allem "er übt einen Beruf aus, der ihn zum Freiberufler macht DANN IST ER ABER KEIN FREIER MITARBEITER MEHR" ist völliger Blödsinn. Und selbstverständlich können Freiberufler gewerbesteuerpflichtig sein. Neben dem Beispiel von NATALY genügt es bspw. auch, dass sich die Freiberufler in Form einer GmbH oder AG organisieren. |
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aus der Diskussion: | Steuereklärung und freiberuflich |
Autor (Datum des Eintrages): | Rainer6767 (20.06.02 11:38:14) |
Beitrag: | 29 von 39 (ID:6681386) |
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