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@Nataly #28:

Klar, wenn ich als Freiberufler eine Tätigkeit ausübe, die nicht zu meinem freien Beruf passt, kann ich auch die steuerlichen Privilegien der freien Berufe nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies aber wiederum völlig unabhängig von der Frage, ob ich diese "schädliche" Tätigkeit selbständig oder als freier Mitarbeiter ausübe. Ich werde dann zum Gewerbetreibenden (und darf dann übrigens auch nicht mehr meine Titel führen).
Das könnte bei der Gattin von DieSense durchaus der Fall sein. Dann stimmt allerdings die Begründung nicht.
 
aus der Diskussion: Steuereklärung und freiberuflich
Autor (Datum des Eintrages): Rainer6767  (20.06.02 11:46:27)
Beitrag: 30 von 39 (ID:6681477)
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