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Zu #30: Auch Gewerbetreibende können ihre akademischen Titel (z. B. Dipl.-Kaufmann, Dr.) führen.
 
aus der Diskussion: Steuereklärung und freiberuflich
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (20.06.02 11:53:07)
Beitrag: 31 von 39 (ID:6681571)
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