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mit der befreiung nach §6 sgb vi ist die ges rentenversicherung gemeint also LVA` und BfA.
man kann/muss sich dann in dem berufspezifischen versorgungswerk versichern (ist oft günstiger)
 
aus der Diskussion: Steuereklärung und freiberuflich
Autor (Datum des Eintrages): Schami324  (20.06.02 19:58:03)
Beitrag: 36 von 39 (ID:6686677)
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