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Mach was Du für richtig hälst. Aber denke daran, daß die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung 10 lange Jahre beträgt (10*10000 Spekugewinn = 100000 * persönlicher Steuersatz = hinterzogene Steuern zzgl. Hinterziehungszinsen zzgl. Geldstrafe).
Und diejenigen, die damals ihre Gelder nach Luxemburg geschafft haben, hatten aufgrund der Durchsuchungen bei den Banken auch schon Besuch vom Finanzamt......
In 10 Jahren kann viel passieren .......
 
aus der Diskussion: Wird der Kauf von Neuemissionen dem Finanzamt gemeldet?
Autor (Datum des Eintrages): blickdicht  (23.03.00 17:55:07)
Beitrag: 2 von 3 (ID:681997)
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