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Klarheit über eigenverantwortliche Babcock-Insolvenz am 1. Sept
Oberhausen (vwd) - Am 1. September wird sich entscheiden, ob die Babcock Borsig AG ein Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung vornehmen kann. Dann werde das zuständige Amtsgericht Duisburg über einen etwaigen Antrag befinden, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Helmut Schmitz am Mittwoch am Standort in Oberhausen. Der Vorstand werde zunächst ein Konzept für eine eigenverantwortliche Sanierung erstellen, das in das Gutachten einfließen werde, das er zu erstellen habe, erläuterte der Anwalt. Falls er selbst dann ein solches Vorgehen befürworte, werde man dies dem Gericht unterbreiten.



Bis zum 31. August erhalten die Beschäftigten von Babcock Insolvenzausfallgeld vom Arbeitsamt. Über die voraussichtliche Dauer des gesamten Insolvenzverfahrens könne er keine Angaben machen, fügte Schmitz hinzu. Ebensowenig lasse sich sagen, ab wann die geplante Sanierung des zahlungsunfähigen Maschinen- und Anlagenbaukonzerns als gelungen angesehen werden könne. Mit dem Scheitern des bisherigen Sanierungskonzeptes außerhalb der Insolvenz stehe Babcock jedoch nicht mehr Zeitdruck für Desinvestitionen und Restrukturierung. Man bewege sich nun in "relativ ruhigem Fahrwasser".


vwd/10.7.2002/har/stm/nas
 
aus der Diskussion: Der Zock ist noch nicht vorbei!
Autor (Datum des Eintrages): donnerpower  (10.07.02 18:10:48)
Beitrag: 66 von 198 (ID:6845664)
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