Fenster schließen  |  Fenster drucken

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB):




BGB § 2303 Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils


(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

(2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.


Bei 5 Geschwistern beträgt das gesetzliche Erbteil 1/5. Der Pflichtteil beträgt somit 1/10, bei 500.000 EUR also 50.000 EUR. Der Erbe muss jedem Pflichtteilsberechtigten 50.000 EUR zahlen, wird also mit insgesamt 4 x 50.000 EUR = 200.000 EUR belastet.
 
aus der Diskussion: Wer kann mir mal den Pflichtteil von 500.000 € errechnen ?
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (15.07.02 19:16:54)
Beitrag: 5 von 88 (ID:6886557)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE