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Zu #6: Der Pflichtteil ist richtig errechnet. Für eine Erbunwürdigkeit besteht kein Anhalt in dem von lola36 vorgetragenen Sachverhalt.
 
aus der Diskussion: Wer kann mir mal den Pflichtteil von 500.000 € errechnen ?
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (15.07.02 19:21:14)
Beitrag: 8 von 88 (ID:6886598)
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