Zu #6: Der Pflichtteil ist richtig errechnet. Für eine Erbunwürdigkeit besteht kein Anhalt in dem von lola36 vorgetragenen Sachverhalt. |
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aus der Diskussion: | Wer kann mir mal den Pflichtteil von 500.000 € errechnen ? |
Autor (Datum des Eintrages): | NATALY (15.07.02 19:21:14) |
Beitrag: | 8 von 88 (ID:6886598) |
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