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Wenn eine(r) der Pflichtteilsberechtigten das Vertrauen der übrigen Geschwister genießt, wäre zu erwägen, dass diese(r) allein den Anwalt beauftragt, weil sich der Gegenstandswert nach dem Pflichtteil bemisst (also hier 50.000 EUR). Da kommen schon Gebühren zusammen. Wenn diese dann auf die Geschwister verteilt werden, sind sie tragbar.
 
aus der Diskussion: Wer kann mir mal den Pflichtteil von 500.000 € errechnen ?
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (15.07.02 20:54:56)
Beitrag: 44 von 88 (ID:6887679)
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