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Danke Marciaveli.

Hier noch ein paar Pressestimmen (Rheinische Post):

Beamte rästeln über OLG Düsseldorf


Brüssel erstaunt über Urteil zu E.ON/Ruhrgas

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Berlin (RP). Brüssel meint, die Zuständigkeit für die Ruhrgas-Übernahme durch den E.ON-Konzern sei nicht die Sache eines Düsseldorfer Gerichts.
Unverständnis in Brüssel. Die Wettbewerbsbeamten der Europäischen Kommission können sich nicht erinnern, dass ein nationales Gericht ihnen je zuvor einen Unternehmenszusammenschluss zur Prüfung zugewiesen hätte, wenn sie ihn gar nicht haben wollten. Das Verhalten des Oberlandesgerichts Düsseldorf sei rätselhaft, bekennen die Fachbeamten der Kommission sowie der deutschen Ständigen Vertretung bei der EU.

Sie spekulieren fast einmütig darauf, dass das Mysterium nach der Verhandlung am 24. Juli vorüber sein wird. Das Gericht hatte die Übernahme von Ruhrgas durch Eon, die nach einer Ministererlaubnis in Gang gesetzt worden war, nach Eilanträgen von Energie-Handelsfirmen gestoppt. Eon darf zur Zeit keine einschlägigen Aktienbeteiligungen eingehen. Die Richter führten an, dass, erstens, der Fall womöglich von Brüssel hätte genehmigt werden müssen, zweitens, das Testat durch einen Vertreter des zuständigen Bundeswirtschaftsministers vielleicht nicht rechtens war.

Ein Sprecher der Kommission bekräftigte offiziell, dass die Übernahme von Ruhrgas "ein Fall für Deutschland" sei. Nach Meinung der Experten des Wettbewerbskommissars Mario Monti hätten sich die Richter in ihrer Begründung dafür, dass sie den Eilanträgen stattgegeben haben, allenfalls auf den Standpunkt stellen dürfen, dass der Europäische Gerichtshof die Zuständigkeit für diesen Zusammenschluss überprüfen solle. Kein anderes Gericht könne entscheiden, ob die EU oder der Nationalstaat zuständig ist.

Finanz- statt Wirtschaftsminister zuständig?

In gewisser Weise ist das Düsseldorfer Gericht der Bundesregierung in den Rücken gefallen. Die europäische Fusionskontroll-Verordnung regelt, wann ein Unternehmenszusammenschluss eine Sache des nationalen Kartellamtes bleibt oder von Brüssel akzeptiert werden muss. Allerdings: Gibt es Streit, so entscheidet de facto die Kommission. Sie kann Fusions-Fälle gegen den Widerstand der nationalen Regierung an sich ziehen. Sie ist aber auch bereit zu verhandeln, und dies geschah hier. Den Fall Eon sind die Deutschen stolz, der Kommission abgehandelt zu haben.

Die deutsche Monopolkommission steht auf dem Standpunkt, dass der Finanzminister urteilen müsse, wenn der Wirtschaftsminister verhindert ist. Doch für Werner Müller entschied sein Staatssekretär Alfred Tacke.

Winfried Münster
 
aus der Diskussion: Degussa - Arbitragegelegenheit bei Kurs 34,60/Übernahmeofferte zu 38
Autor (Datum des Eintrages): Shortguy  (16.07.02 10:39:25)
Beitrag: 6 von 9 (ID:6891780)
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