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Hallo the dreamer,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Da Bolko geschrieben hat, "dass die zwei verbliebenen AR - Mitglieder lt. S a t z u n g nicht beschlussfähig sind", muss nach dem z. Zt. gültigen Aktiengesetz eine ausserordentliche Hauptversammlung einberufen werden, die dann dann einen neuen Aufsichtsrat bestellt.

Über das alte Aktiengesetz kann ich heute auch noch nichts sagen. Es müsste aber zum gleichen Ergebnis führen.
Trotzdem werde ich morgen in der Firma einmal recherchieren.

Grüsse aus dem sonnigen Köln ( leider noch im Büro )

Fortunado

PS: Gibt es hier vielleicht eine Zusammenhang mit der geplanten Kaufofferte des Investmentfonds? Beides ( Kappersbusch und Investmentfonds ) erfolgte doch sehr zeitnah und offensichtlich besteht auch ein Z e i t d r u c k.

Warum müssen die Mitteilungen der Cobk v. 1870-Aktionäre an den ES sehr kurzfristig bis zum 24.07.2002 erfolgt sein???
 
aus der Diskussion: Effecten-Spiegel(28)-Wird der AUDI-Deal den Rhenag-Gewinn übertreffen?
Autor (Datum des Eintrages): FORTUNADO  (18.07.02 18:58:26)
Beitrag: 35 von 248 (ID:6918245)
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