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Hallo NATALY,

inwieweit haften die Notariate für jahrelange Verzögerungen und falsch ausgestellte Erbscheine und dadurch bedingten Vermögensverlust ?

Und, wenn ein Nachlaß entgegen den gesetzlichen Verplichtungen nicht aufgenommen wurde, wer ist dann anzuzeigen ? Das Amtsgericht/Notariat oder der Lebenspartner ?

Schöne Grüße !
 
aus der Diskussion: Wer kann mir mal den Pflichtteil von 500.000 € errechnen ?
Autor (Datum des Eintrages): principessa  (21.07.02 20:34:15)
Beitrag: 80 von 88 (ID:6938996)
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