Hallo NATALY, inwieweit haften die Notariate für jahrelange Verzögerungen und falsch ausgestellte Erbscheine und dadurch bedingten Vermögensverlust ? Und, wenn ein Nachlaß entgegen den gesetzlichen Verplichtungen nicht aufgenommen wurde, wer ist dann anzuzeigen ? Das Amtsgericht/Notariat oder der Lebenspartner ? Schöne Grüße ! |
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aus der Diskussion: | Wer kann mir mal den Pflichtteil von 500.000 € errechnen ? |
Autor (Datum des Eintrages): | principessa (21.07.02 20:34:15) |
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