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Bist du Pflichtteilsberechtigte? (Wann war eigentlich der Erbfall?). Anscheinend hast du nicht verlangt, dass dir Auskunft über den Bestand des Nachlasses erteilt wird und du hast wohl auch nicht beantragt, dass ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände aufgenommen wird. "Automatisch" läuft da nichts.Ohne weitere Info von dir sehe ich derzeit kein fehlerhaftes Verhalten des Nachlassgerichts.
 
aus der Diskussion: Wer kann mir mal den Pflichtteil von 500.000 € errechnen ?
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (22.07.02 09:21:50)
Beitrag: 84 von 88 (ID:6941896)
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