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@ the dreamer

Danke für die Urteilsbegründung. So langsam komme ich dahinter, warum die Altbankgeschichte mit der Einberufung einer HV - in der der ES eine "sichere" HV-Mehrheit stellt -steht und fällt.

Der entscheidender Punkt liegt in der Anspruchsgrundlage für die Klagen. Der ES als Kläger konnte bis dato nur in der Rolle des Aktionärs der Altbank vor Gericht auftreten. Dem ES steht in seiner Eigenschaft als "passiver" Aktionär kein Markenrecht an der Altbank und kein Schadensersatz zu ... nur die Organe (HV, Vorstand u. AR) der Altbank selbst könnten - wenn bis vor kurzem nicht die Neubank den Vorstand und AR gestellt hätten - aktiv gegen die Rechtsverletzungen der Neubank klagen.

Warum wohl ... der ES ist nur "Aktionär" der Altbank und nicht die geschädigte juristische Person "Altbank" selbst ... beschliesst aber die HV der Altbank Ihre Rechte bzw. Schadensersatzansprüche vor Gericht gegen die Neubank geltend zu machen ... siehts natürlich ganz anders aus ... dies ist m.E. nach der Grund warum die Neubank sich mit Händen und Füssen gegen eine Einberufung wehrt ... vielleicht sieht dieser geheimnisvolle Investmentfonds auch mit dem Tod von Knappersbusch die Wende kommen ?!? ;););)

Gruss
Stockpicker
 
aus der Diskussion: Effecten-Spiegel(28)-Wird der AUDI-Deal den Rhenag-Gewinn übertreffen?
Autor (Datum des Eintrages): stockpicker999  (22.07.02 15:37:49)
Beitrag: 63 von 248 (ID:6945242)
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