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Du hast kein Pflichtteil bekommen? Dann kümmere dich endlich darum. Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem du von dem Eintritt des Erbfalls und von der dich beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erhalten hast (§ 2332 BGB). Wenn man dich nicht benachrichtigt hat, könnte es also durchaus sein, dass die Verjährung noch nicht eingetreten ist.
 
aus der Diskussion: Wer kann mir mal den Pflichtteil von 500.000 € errechnen ?
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (22.07.02 15:43:02)
Beitrag: 86 von 88 (ID:6945307)
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