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Hallo stockpicker,
eine HV bei der Cobk v. 1870 ist auch noch in einem anderen Punkt für die Prozessaussichten des ES äusserst interessant:

Mit einem Posten im Aufsichtsrat hätte Bolko Einblick in alle Unterlagen, was er schon immer für sehr wichtig erachtet hat.
Nur ein Beispiel
Aus dem Gerichtsurteil geht hervor, dasss Bolko zwar behauptet, die Neubank hätte bei der HV der Altbank 1979 ca.55% der Aktien besessen, er aber bisher den Nachweis nicht erbringen kann. Somit bleibt es für das Gericht bei den 37,4%, die von der Neubank zu Papier gebracht werden.

Sollte Bolko hier in alten Unterlagen fündig werden und den Nachweis von 55 % Anteilsbesitz erbringen, würde dies

1. die Glaubwürdigkeit der Neubank erschüttern und
2. der Beweis wäre erbracht, dass - zumindest 1979 - eine Abhängigkeit der Altbank von der Neubank nach §17 Absatz 2 Aktiengesetz bestanden und somit die Neubank auf die Altbank zu diesem Zeitpunkt einen beherrschenden Einfluss ausgeübt hat.
Ein grosser Schritt nach vorn.

Grüsse
Fortunado
 
aus der Diskussion: Effecten-Spiegel(28)-Wird der AUDI-Deal den Rhenag-Gewinn übertreffen?
Autor (Datum des Eintrages): FORTUNADO  (22.07.02 16:36:45)
Beitrag: 64 von 248 (ID:6945888)
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