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TC Unterhaltungselektronik AG
Koblenz
Wertpapier-Kenn-Nr. 745 420


Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Donnerstag, den 29. August, um 15:30 Uhr

im Hotel mercure, Julius-Wegeler-Str. 6, 56068 Koblenz, stattfindenden

Hauptversammlung

herzlich ein.



Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.01, des Lageberichts für die Gesellschaft für das am 31.12.01 beendete Geschäftsjahr 2001, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das am 31.12.01 abgeschlossene Geschäftsjahr 2001 .
2. Verlustanzeige des Vorstandes gemäß § 92 Abs. 1
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung einen aufgelaufenen Verlust von mindestens der Hälfte des Grundkapitals auf Grund der Bestimmung des § 92 AktG Abs. 1 an.
3. Verwendung des Bilanzgewinns: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der Bilanzverlust von 1.458.256,33 DM (Euro 745.594,62) soll wie folgt verwendet werden: Übertragung in den Verlustvortrag.
4. Erläuterung zur Mittelverwendung:
Der Vorstand wird die bisherige Mittelverwendung erläutern, die bisherige Unternehmensfinanzierung, zukünftige Finanzierungs-Anforderungen und Möglichkeiten für TC.
5. Aktienplatzierung: Dem Vorstand ist es nicht gelungen, die restlichen Aktien aus dem Börsengang des Jahres 2000 nach Maßgabe des Aufsichtsrates - also zu mindestens Euro 12 -vollständig zu platzieren. Übrig sind zum 1.7.2002 noch 188.731 Aktien, deren zukünftiger Verkaufserlös der Gesellschaft zusteht. Verkauft wurden bislang 21.990 Aktien.
Einer Abgabe zu Euro 12 steht seit Mitte letzten Jahres ein deutlich niedrigerer Börsenkurs der Gesellschaft entgegen. Zwecks Finanzierung der Markteinführung der neuen Konvergenz-Produkte (PC-TV-Vernetzung, Interactive-TV und tragbares Webpad) benötigt die Gesellschaft zusätzliche Mittel.
Vorstand & Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„Der Vorstand wird ermächtigt, die restlichen 188.731 Aktien der Gesellschaft bestmöglich zu verkaufen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich, falls der Verkaufspreis unter dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Handel, Geregelter Markt Frankfurt, an den letzten fünf Handelstagen, liegt.“

6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr zum 31.12.01.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder im Aufsichtsrat für das am 31.12.01 beendete Geschäftsjahr.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats
· Herrn Heinrich Rohde
· Herrn Ralf Turba
· Herrn Thomas Nachtigahl
für das am 31.12.01 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

8. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers.

8.1) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Gast und Partner, Brodenbacher Str. 21, 56154 Boppard-Buchholz zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2002 zu wählen, welches zum 31.12.02 endet.

8.2) Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass falls der Beschluss aus 8a) von der Hauptversammlung nicht angenommen wird, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2002, welches zum 31.12.02 endet, gewählt wird: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schank & Partner OHG, August-Thyssen-Str. 44, 56070 Koblenz.

9. Wahl neuer Aufsichtsrat-Mitglieder

9.1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bisherigen Ersatzaufsichtsratsmitglieder Herr Armin Lorsbach und Herrn Philipp Krobath abzuberufen.

9.2 Der aktuelle Aufsichtsrat ist entsprechend § 96 AktG zusammengesetzt.

Herr Ralf Turba hat bereits seit langem geplant, den Aufsichtsrat zu verlassen. Herr Heinrich Rohde hat diesen Wunsch Anfang Juli 2002 geäußert. Beide werden ihr Mandat zum Ende der Hauptversammlung 2002 niederlegen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor: Herrn Philipp Krobath, Unternehmer, 90491 Nürnberg und Herrn Dirk Peters, Unternehmer, 53111 Bonn ab dem Ende der Hauptversammlung 2002 in den Aufsichtsrat zu berufen.

Der Aufsichtsrat wählt dann seinen Vorsitzenden aus seinen Mitgliedern.

Der Vorstand schließt sich dem Vorschlag an.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

10. Wahl von Ersatz-Aufsichtsrat-Mitgliedern

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hans-Günther Arenz, Unternehmer, 54552 Hörschhausen, als erstes Ersatz-Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Herr Arenz, kann jedes ausgeschiedene Aufsichtsrat-Mitglied, also Herrn Peters, Herrn Krobath oder Herrn Nachtigahl bis zur nächsten Hauptversammlung ersetzen, sofern Frau Bauersachs von ihrem persönlichen satzungsgemäßen Entsendungsrecht als Aktionärin keinen Gebrauch macht. Hat Frau Bauersachs von ihrem satzungsgemäßen Entsendungsrecht als Aktionärin Gebrauch gemacht, kann Herr Arenz auch dieses neue Mitglied des Aufsichtsrates ersetzen.

Der Vorstand schließt sich dem Vorschlag an.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.


11. Bericht über und Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

11.1 Bericht des Vorstandes über eine Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien seit Beschlußfassung der letzten HV vom 31.8.2001: Es wurde Gebrauch von dieser Ermächtigung gemacht, im Umfang von 286 Aktien u.a. zwecks Aufbau des Aktienbestandes.

11.2 Verlängerung der Berechtigung zum Erwerb eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Die Gesellschaft wird erneut dazu ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und sie unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung wieder zu veräußern. Die Ermächtigung ist beschränkt auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft in einem Volumen von bis zu 10% des Grundkapitals. Der Erwerb darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigene Aktien erfolgen. Die Ermächtigung gilt für bis zu 18 Monate nach heutiger Beschlussfassung. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis für eine Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Handel, Geregelter Markt Frankfurt, an den letzten fünf Handelstagen vor dem Erwerb oder der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% übersteigen oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb aufgrund eines öffentlichen Angebotes, darf der Kaufpreis für eine Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Geregelten Markt Frankfurt an den letzten fünf Handelstagen vor der Veröffentlichung des Angebotes um nicht mehr als 10% übersteigen oder unterschreiten.

11.3 Der Bericht des Vorstandes gem. AktG § 71

Unter Punkt 11.2 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien) schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, eigene Aktien zu erwerben und sie unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung wieder zu veräußern. Ferner soll die Gesellschaft eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. Dieser Bericht erfolgt über den Ausschluss des Bezugsrechtes bei Veräußerung eigener Aktien an Dritte im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen.
Die Ermächtigung soll der Gesellschaft u.a. die Möglichkeit geben, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen order beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran, als Gegenleistung anbieten zu können. Der Wettbewerb verlangt zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten schnell und flexibel ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Rechnung.
Die Entscheidung über die Art der Aktienbeschaffung trifft der Vorstand, wobei er sich allein vom Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lässt.
Konkrete Pläne für die Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehen nicht. Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten.

Teilnahmevoraussetzungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der nachbezeichneten Hinterlegungsstelle

bis spätestens 22. August 2002

hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Hinterlegungsstelle ist die Gesellschaft, TC Unterhaltungselektronik AG, Koblenzer Str. 132, 56073 Koblenz
Die Aktien sind dann ordnungsgemäß hinterlegt, wenn sie mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Die von diesen Stellen auszustellenden Bescheinigungen über die Hinterlegung sind bis spätestens 22. August 2002 bei der Gesellschaft einzureichen. Über die hinterlegten Aktien werden ordnungsgemäß ausgewiesenen Vertretern Eintrittskarten ausgestellt.
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.

Koblenz, im Juli 2002
TC Unterhaltungselektronik AG
Der Vorstand




Hinweis zur Zusatzveranstaltung vor der Hauptversammlung:

Vor der Hauptversammlung um 13 Uhr beginnt eine Präsentation zum neuen Produkt Tivion und zu den Märkten der TC AG. Zur Teilnahme ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Diese ist unter Angabe der gehaltenen Aktienzahl und einer kurzen Selbstdarstellung bei der Gesellschaft zu beantragen. Auch sonstige Investoren sind zu dieser Veranstaltung geladen.
 
aus der Diskussion: 300% in 7 Handelstagen TC Unterhaltungselektronik
Autor (Datum des Eintrages): TCUAG  (25.07.02 12:59:31)
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