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Auch noch mal für dich :-)

Ob die Kündigung Rechtens ist, ist doch gar nicht raus. Kann mir nicht vorstellen, das man bei Phenomedia sagt - OK - lass ihn mal gewähren wenn er meint. Die werden sich dazu schon äussern. Aber trotz Urheberrecht zählt auch immer die Marke. Ich kann doch nicht COCA COLA in einer bunten Phantasieschrift auf meine Brause schreiben weil ich das will. Wenn Phenomedia also die MARKE eingetragen hat, was hat dann Mesche mit seinem Urheberrecht ? Einen Vogel, den er nicht Moorhuhn nennen darf hahaha. Das würds dann ja so richtig bringen......

Klar, dass sich Herr Larese im Interesse seines Mandanten so äussert aber da hat das deutsche Insolvenzrecht auch noch ein Wort mitzureden, wenn einer meint, mal eben in einer laufenden Insolvenz Verträge zu kündigen. Das seh ich noch nicht - Phenomedia wird sich dazu sicher noch melden.

BLAM
 
aus der Diskussion: Moorhuhn fliegt nicht mehr auf Phenomedia
Autor (Datum des Eintrages): BLAM  (25.07.02 18:28:48)
Beitrag: 2 von 3 (ID:6977573)
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