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Pressemitteilung
Datum 26.07.2002
Thema Grafiker im Tiefflug? Moorhuhn gehört zu Phenomedia AG



Ein im Auftrag der Phenomedia AG tätig gewordener Grafiker beansprucht öffentlich sämtliche Rechte am "Moorhuhn". Einen bestehenden Vertrag hat er gekündigt und behauptet, die Phenomedia AG sei nicht mehr befugt, in irgendeiner Weise Moorhuhnrechte zu nutzen.

Dazu Vorstand Holger Müller: "Der Erfolg hat viele Väter und ich kann gut verstehen, dass gerade die tolle Entwicklung des Moorhuhns Begehrlichkeiten weckt. Die Ansprüche, derer sich dieser Grafiker berühmt, bestehen aber nicht."

Das sieht auch Nikolai Klute, der in dieser Sache betraute Hamburger Rechtsanwalt der Moorhuhnschmiede, so. "Das Niveau, mit der diese Auseinandersetzung eröffnet wurde, liegt deutlich im Tiefflugbereich. Die Phenomedia AG hat die Moorhuhnrechte und die Verträge sind rechtsgültig. Diese rechtliche Auseinandersetzung in die Öffentlichkeit zu zerren, ist offenkundig von verhandlungstaktischen Erwägungen getragen. Der Grafiker und sein schweizer Anwalt verkennen aber, dass sie sich damit für jede gütliche Einigung disqualifiziert haben."

Die Phenomedia AG wird jeden Schaden, der durch unrichtige Behauptungen entsteht, gegenüber dem Grafiker geltend machen, gerichtliche Schritte bleiben in jeder Hinsicht vorbehalten.
 
aus der Diskussion: PHENOMEDIA weiterhin mit dem MOORHUHN!
Autor (Datum des Eintrages): 66sex  (27.07.02 01:00:59)
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